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“ARMENISTIS CAMPING & BUNGALOWS”

INTERNE CAMPINGPLATZORDNUNG

Armenistis Camping & Bungalows ist ein komplexes Touristikunternehmen mit Dienstleistungen für Urlaub und Unterhaltung, das mit dem vorrangigen und alleinigen Ziel der Kundenzufriedenheit betrieben wird

 

In diesem Rahmen haben wir für einen effizienteren Betrieb die folgende Campingplatzordnung inkraft gesetzt, die durch das Betreten des Campingplatzes allgemein obligatorisch und akzeptiert wird.

 

 

Ankunft – Abreise

 

Bei ihrer Ankunft müssen alle Gäste ein Anmeldeformular mit ihren Daten und den Daten ihrer Begleiter ausfüllen und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Bestätigung ihrer Daten vorlegen. Sie unterschreiben die Akzeptanz der Bedingungen der Campingplatzordnung der Anlage „Armenistis Camping & Bungalows” und geben ihr Einverständnis zur Verwendung ihrer personenbezogenen Daten (DSGVO) von Seiten des Unternehmens. Danach erhalten sie die erforderlichen Dokumente  (Zutrittskarte, Aufkleber für das Campingmittel) und ein spezielles Armband, das ihnen den Zugang und das Bewegen im Gelände des Campingplatzes erlaubt.

Alle Gäste sind verpflichtet, bei Aufforderung durch die Campingmitarbeiter die Karte und das Armband vorzuweisen. Gäste, die nicht das Armband tragen, können keine Dienstleistungen, Geschäfte oder Gemeinschaftsanlagen des Campings nutzen.

Der Standplatz oder die Mietunterkunft werden ausschließlich und allein von der Rezeption zugewiesen, und ein Wechsel ist nur nach Absprache möglich. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Standplatz des Campingmittels zu wechseln, falls ein besonderer Grund dafür besteht.

Falls Gäste angetroffen werden, die sich nicht bei der Rezeption angemeldet haben, hat die Campingverwaltung das Recht, die Camper, die jene beherbergen, hinauszuwerfen und ihnen ein Bußgeld in Höhe von 200 € aufzuerlegen.

Der Standplatz oder die Mietunterkunft stehen ab 14:00 bzw. 15:00 Uhr zur Verfügung. Falls Gäste eher anreisen, bleibt das Auto auf dem Außenparkplatz des Campings stehen.

Die Übergabe des Standplatzes oder der Unterkunft und der Abschluss der Rechnung müssen bis spätestens 12:00 bzw. 11:00 Uhr erfolgt sein. Anderenfalls wird der gesamte nächste Tag in Rechnung gestellt.

Bei Abreise müssen die Gäste das Gelände sauber übergeben und dürfen nicht vergessen, dass die nächsten Gäste auch am gleichen Platz beherbergt werden.

Die Möglichkeit eines Tagesaufenthalts, also des Verbleibs nach dem festgesetzten Abreisezeitpunkt, kann nach Genehmigung durch die Rezeption je nach Verfügbarkeit mit einer Zusatzgebühr basierend auf der Preisliste erfolgen. Eine erforderliche Voraussetzung ist das Verbringen des Autos auf den Außenparkplatz des Campings.


Mietunterkünfte

In den Unterkünften sind keine Haustiere, unabhängig von ihrer Größe oder Rasse gestattet. Fragen Sie an der Rezeption, um haustierfreundliche Unterkünfte zu mieten.  Der Transport von Möbeln und Ausstattung aus den Räumlichkeiten der Unterkunft  nach draußen ist ausdrücklich verboten. Falls Gäste an der Unterkunft oder der Ausstattung Schaden verursachen, müssen sie die Kosten für den Ersatz oder die erforderliche Instandsetzung tragen. Der Betrieb der Klimaanlagen bei geöffnetem Fenster ist verboten.

Die Gäste akzeptieren ausdrücklich das Gießprogramm des Rasens im Hof der Unterkünfte und das Reinigungsprogramm des Hausservice.



 

Covid-19

In Anbetracht der Pandemie und basierend auf dem Gesetz (Regierungsblatt 2084 Β 30.05.2020, Gemeinsamer Ministerbeschluss 1881/29.5.2020) hat das Unternehmen ein Hygieneprotokoll im Rahmen des Ergreifens von Maßnahmen gegen den Coronavirus aufgestellt und wendet es an. Die Gäste müssen die Bedingungen des Protokolls einhalten, das die geltenden Bestimmungen der vorliegenden Campingplatzordnung ergänzt und fallweise vor ihnen Vorrang hat. Ausdrücklich wird vereinbart, dass das Betreten und der Aufenthalt im Camping die vorbehaltlose Einhaltung des gesamten Protokolls erfordern.

 

Fahrzeuge – Boote

Die Zufahrt der Fahrzeuge auf den Campingplatz ist von 8:00 bis 24:00 Uhr erlaubt, während die Einfahrt der Fahrzeuge von Tagesbesuchern verboten ist.

Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf dem Campinggelände darf nicht höher als 5 km/h sein, und ihre Route muss sich auf Abfahrt und Ankunft beschränken. Während der Nacht (24:00-8:00 Uhr) sind Fahrten gänzlich verboten.

Das Parken der Autos ist innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Standplatzes und auf den gekennzeichneten Parkflächen erlaubt. Das Waschen von Autos, Booten und Anhängern ist verboten.

Besitzer von Anhängern werden von der Rezeption über die Stelle informiert, wo sie ihn parken können.

Besitzer von Booten sind verpflichtet, die Bestimmungen des Ministeriums für Handelsschifffahrt über Fahrten von Booten mit oder ohne Motor zu befolgen, die im mit Bojen gekennzeichneten Badebereich streng verboten sind.  

Das Festbinden von Booten oder das Werfen von Ankern ist nur in Absprache mit der Rezeption an den zahlenmäßig begrenzten durchnummerierten Bojen gestattet, die vom Camping installiert wurden und das Gebiet zum Festbinden von Booten kennzeichnen. Alle anderen Boote müssen außerhalb des Badebereichs ankern.

Der Bewegungsbereich für Boote ist mit Bojen markiert. Abfahrt und Rückkehr an die Küste sind nur erlaubt, wenn sie sich innerhalb des erwähnten gekennzeichneten Korridors mit einer Geschwindigkeit von höchstens 5 Knoten bewegen.

Die Zufahrt von JET-SKI zum Camping ist verboten. Ihr Verkehr im Meer in einer Entfernung von weniger als 200 Metern von den gut erkennbaren, orange-gelben schwimmenden Bojen der Badeanlagen ist gänzlich verboten.

Das Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist auf dem Campingplatz strengstens untersagt.

 

Haustiere

Haustiere sind nur für Gäste erlaubt, die über ihr eigenes Campingmittel verfügen, sowie in einer begrenzten Anzahl von Unterkünften, unter der Bedingung, dass sie ein Gesundheitsheft besitzen, aus dem hervorgeht, dass sie vollkommen gesund sind und die vom Gesetz vorgesehenen Impfungen erhalten haben. Ihre Besitzer sind verpflichtet, alle Maßnahmen für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Camper und Gäste des Campings zu treffen, Gesetz 4039, Artikel 5 (Regierungsblatt 15/02.02.2012). Hinweisend müssen die Tiere an der Leine laufen, von ihrem Besitzer begleitet werden, dürfen nicht im Meer baden, und ihre Besitzer müssen ihren Kot einsammeln. Die Campingverwaltung sieht sich gezwungen, Besitzer von Haustieren hinauszuwerfen, die mit ihrem Bellen stören oder die sich nicht den vorgenannten Bedingungen fügen.

 

 

Konstruktionen – Eingriffe im Gelände

Jegliche Konstruktion, Anbau, Intervention oder Übertretung der Grenzen des Standplatzes sowie der Unterkünfte, die das Campingplatzbild verändert, wie beispielsweise die Konstruktion eines Dachs, Zauns, Lagerraums, Grills, Sonnenschutzes usw. ist unabhängig vom verwendeten Material gänzlich verboten.  Gleichfalls ist es verboten, die Räder von den Wohnwagen zu entfernen, und die Zelte mit anderen Stützmitteln als den vorgesehenen abzustützen. Falls eine von den oben hinweisend angeführten Veränderungen – Interventionen festgestellt wird und der Camper den Anweisungen der Campingmitarbeiter nicht nachkommt, ist die Campingverwaltung berechtigt, den Camper zum Verlassen des Campingplatzes aufzufordern.

 

Strand

Das Unternehmen beschäftigt einen Rettungsschwimmer am Strand in der Zeit von 10:00-18:00 Uhr zum Schutz der Badegäste und zur Einhaltung der Maßnahmen am Strand, wie Verhalten, Sauberkeit, Lärmbelastung usw. Der Rettungsschwimmer befindet sich in sofortiger Bereitschaft, um Hilfe zu leisten, und die Gäste können ihn zu beliebigen Informationen über den Strand oder das Meer fragen und ihn im Notfall um Hilfe bitten.

Die ständige Besetzung eines Strandabschnitts mit Schirmen, Möbeln – Strandartikeln oder Zäunen ist ausdrücklich verboten. Das Personal des Campings ist berechtigt, jeglichen Gegenstand vom Strand zu entfernen, der die Campingplatzordnung verletzt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jeden Abend um 21:00 Uhr Sonnenschirme und andere am Strand verbliebene Ausrüstung von den Campingmitarbeitern eingesammelt wird.

Der Aufenthalt am Strand in den Nachtstunden nach 1:00 Uhr ist nicht möglich, um Trubel und engen Kontakt zu vermeiden.

Strandschläger sind am gesamten Strand und in allen Räumlichkeiten des Campingplatzes verboten, außer im gekennzeichneten und mit Netzen abgegrenzten Gelände, das sich an einer Stelle am Strand befindet.

 


Feuer

Das Anzünden eines Feuers und die Grillverwendung unterliegen den Bestimmungen der Feuerwehr und sind sowohl auf dem Campingplatz als auch am Strand streng verboten. (Feuerwehrverordnung Nr. 9. Verordnung über das Treffen von Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Bränden in Wäldern und auf Feldern)

Die Camper müssen im Brandfall die ihnen erteilten Anweisungen genauestens befolgen.

Eigentümer von Wohnwagen und Zelten müssen diese während ihrer Abwesenheit vom Stromnetz trennen, anderenfalls tragen sie die Verantwortung, falls aus diesem Grund ein Brand entsteht.

Das Fallenlassen von Zigarettenstummeln auf den Boden ist streng verboten.   Schon die allerkleinste Unachtsamkeit kann riesigen Schaden verursachen, bitte vergessen Sie nicht, dass Sie sich am Wald befinden.

 

Ruhezeiten

Die Verwendung von Lautsprechern ist während Ihres gesamten Aufenthalts streng verboten.

Während der Ruhezeiten von 15:00-17:30 & 23:00-07:00 (Nr. 1023/2/37-ia. POLIZEIVERORDNUNG NR. 3 – Regierungsblatt B 15 – 12.01.1996) ist es verboten, Lärm aller Art zu verursachen, wie beispielsweise laute Gespräche, Musik, Feiern, sowie das Fahren eines beliebigen Fahrzeugs. Zu den anderen Zeiten müssen Musik und Geräusche mit geringer Intensität gehört bzw. erzeugt werden und dürfen die Nachbarn nicht belästigen.

Es wird empfohlen, den Aufbau oder das Entfernen des Campingmittels während der Ruhezeiten zu vermeiden, und falls dies nicht möglich ist, muss es mit Rücksicht auf die Ruhezeiten erfolgen.

 

 

Nutzung des elektrischen Stroms – Sicherheit

Das Unternehmen verwendet Leitungsschutzschalter an allen Stromanschlüssen, die pro Standplatz vorhanden sind. Die Leistung des Stromanschlusses beträgt an den meisten Standplätzen 4 Ampere/880 Watt. Camper können sich an der Rezeption über Stellen informieren, wo die Stromstärke 10 Ampere/2200 Watt beträgt. Die Verlängerungskabel zur Weiterleitung des Elektrostroms müssen aus robustem schwarzem Kautschuk bestehen, und dürfen keine beliebigen Verlängerungsleitungen sein. Die Verantwortung für die richtige Nutzung des Elektrostroms tragen ausschließlich die Camper. Interventionen in die Sicherungen der Schaltkästen und die Verwendung von elektrischen Backöfen und allgemein von Elektrogeräten mit Widerstand sind streng verboten.

 



Allgemeine Regeln

 

Gemeinschaftsanlagen - Sauberkeit

  • Halten Sie alle Räumlichkeiten sauber. Werfen Sie keinen Müll an andere Stellen außer in die Mülltonnen. Werfen Sie kein Papier oder andere Gegenstände in die Toiletten.
  • Der Anschluss an die Wasser- und Abwassernetze ist nur an den Stellen mit den entsprechenden Normen erlaubt, die der Campingplatz anbietet.
  • Die gemeinschaftlichen Wasserhähne des Campingplatzes dienen zum Geschirrspülen, Wäschewaschen und der Körperpflege entsprechend den Hinweisschildern.
  • Es gibt speziell ausgebaute Stellen zum Reinigen der chemischen Toiletten. Ihre Entleerung an anderen Stellen ist ausdrücklich verboten.
  • Das Unternehmen ist verpflichtet, die Sportplätze, den Kinderspielplatz und die öffentlichen Anlagen instand zu halten, und nicht sie zu beaufsichtigen.
  • Die Nutzung des Kinderspielplatzes und die Teilnahme an den Aktivitäten, welche das Animationsteam des Campings für Kinder unter 14 Jahren veranstaltet, dürfen nur unter Aufsicht und mit Verantwortung ihrer Erziehungsberechtigten erfolgen.
  • Das Entsorgen von Müll aller Art am Strand ist streng verboten.
  • Zu den Aufgaben des Gärtnerteams gehört auch das regelmäßige Gießen der Pflanzen und des Rasens. Achten Sie darauf, Ihre Dinge nicht an Stellen liegen zu lassen, wo sie beim Gießen nass werden können. Es ist nicht erlaubt, irgendetwas auf den Rasen der Gärten der Unterkünfte liegen zu lassen.
  • Das Fliegen von Drohnen ist ausdrücklich verboten. Ihr Fliegen wird von der diesbezüglichen Gesetzgebung geregelt und ist keinesfalls über Menschen gestattet.

 

Sicherheit

 

Auf dem Campingplatz wird eine Arztpraxis mit einem erfahrenen Arzt betrieben. Die Gäste des Campings können sich an der Rezeption über die Sprechstunden der Arztpraxis informieren, während der Arzt in den übrigen Zeiten nur im Notfall gerufen werden kann.

Das Unternehmen beschäftigt einen Sicherheitsdienst, der für die Einhaltung der Campingplatzordnung verantwortlich ist. Die Gäste, die sich den Anweisungen der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nicht fügen, akzeptieren damit die Campingplatzordnung nicht und werden zum Verlassen des Campings gezwungen.

Das Unternehmen verwendet Videokameras, um die Geschäfte und anderen Anlagen zu überwachen.

Die Camper müssen auf ihre sämtlichen Gegenstände unabhängig von deren Wert aufpassen, denn das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für irgendeinen völligen oder teilweisen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung und bietet keinen Aufbewahrungsdienst für persönliche Gegenstände.

Das Unternehmen trägt keine Verantwortung für Zerstörungen durch Wetterphänomene oder andere Naturereignisse.

Die Camper müssen die Anweisungen der Campingverwaltung und der Rezeption getreu befolgen, die Hinweise der aufgestellten Schilder einhalten und sich den Bestimmungen der vorliegenden Campingplatzordnung fügen. Jede Bestimmung ist wesentlich und kann nur schriftlich abgeändert werden, jedwede Übertretung stellt einen Kündigungsgrund für das Verhältnis der Vertragsparteien dar und gibt dem Unternehmen das Recht, die Übertreter sofort aus seinen Anlagen hinauszuwerfen.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Zugang und Aufenthalt eines jeden Campers und Gastes eine vorbehaltlose Akzeptanz der Bestimmungen der Campingplatzordnung darstellt.

RESERVATIONS OPENING
 
8/1/25 , 10:00